Entlastung für kleinere Schlachtbetriebe kommt

MdL Petra Högl: Metzgereien und Direktvermarkter im Landkreis werden gestärkt

26.06.2023
Gemeinsam mit Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat sich Petra Högl (links) für die Entlastung der regionalen Metzgereien und Direktvermarkter durch die Neuregelung bei den Hygienegebühren eingesetzt
Gemeinsam mit Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat sich Petra Högl (links) für die Entlastung der regionalen Metzgereien und Direktvermarkter durch die Neuregelung bei den Hygienegebühren eingesetzt

Wie die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl (CSU), Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags, informiert, hat der Freistaat den Weg zum Erhalt und zur Unterstützung kleiner, regionaler Schlachtbetriebe frei gemacht. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren werden, wie Högl berichtet, faire Rahmenbedingungen für kleine Schlachtbetriebe geschaffen, indem für diese künftig einheitliche Gebühren gelten. Von dieser Neuregelung werden auch nahezu alle Schlachtbetriebe im Kelheimer Landkreis profitieren.

 „Wir haben die Möglichkeiten genutzt, die das Europarecht für kleinere Schlachtbetriebe nun vorsieht. Einheitliche Fleischhygienegebühren für unsere kleineren, regionalen Schlachtstätten vor Ort, die wichtige Partner für unsere Landwirte sind, sind ein wichtiges Signal für den Erhalt dieser. Auch ist dies ein klares Bekenntnis zu unseren Metzgereien und Direktvermarktern mit eigener Schlachtung vor Ort. Gerade die sind es, die für Innovation, Tradition und Tierwohl stehen. Und natürlich ist dies auch ein starker Impuls für mehr regionale Wertschöpfung und die Versorgung der Menschen mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln auf kurzen Wegen“, ist sich die Kelheimer Abgeordnete Högl sicher.

In Gesprächen mit Metzgern und Direktvermarktern im Landkreis wurde an Högl die bis dato geltende Problematik mit unterschiedlich hohen Fleischhygienegebühren, die pro geschlachtetem Tier für die amtliche Überwachung anfallen, herangetragen. Gemeinsam mit weiteren Fachpolitikern hatte sich Högl daher im Landtag für eine Verbesserung der geltenden Rechtsprechung eingesetzt. Denn die bisherige Gesetzeslage in Bayern, die auf europarechtliche Vorgaben fußt, sah die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Dies führte einerseits zu unterschiedlichen Gebühren zwischen den einzelnen Landkreisen. Andererseits bedeutete dies vor allem für kleinere, handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe oftmals zum Teil deutlich höhere Gebühren als in großen Schlachthöfen. Denn die Fleischhygienegebühren waren bislang aufwandsbezogen zu erheben. Mit der Folge, dass große Betriebe auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe zu zahlen hatten.

„Ich freue mich sehr, dass die Entlastung für unsere Metzgereien und Direktvermarkter mit Schlachtbetrieb nun kommt. Mit der gefundenen Lösung werden Betriebe mit geringem Durchsatz feste, zum Großteil deutlich geringere Beiträge für die Fleischhygienegebühr pro Tier bezahlen“, berichtet Högl über den Erfolg im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren. 15 der 16 Schlachtbetriebe im Landkreis Kelheim werden von dieser Neuregelung profitieren. Darunter befinden sich vor allem die regionalen Metzgereien und Direktvermarkter. In ganz Bayern sind es insgesamt über 1.500 Betriebe. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.

Hintergrund

Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen durch den teilweisen Ausfall der Fleischhygienegebühren werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet. Das neue Gesetz wird am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sobald die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, können die niedrigeren Fleischhygienegebühren zur Anwendung kommen. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird das neue Modell nach einem Jahr evaluiert.