(Stand 9.6.2024)

Was bedeutet ein Level 1i-Krankenhaus für die Menschen in und um Mainburg? 

Die zukünftigen Level-1i-Krankenhäuser werden als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (ambulant und stationär) ärztliche und pflegerische Leistungen vor Ort anbieten und eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung sichern.
Was tatsächlich im Rahmen dieser Versorgungseinrichtungen angeboten werden muss und angeboten werden kann, steht heute noch nicht final fest, da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sich noch in den Gesetzgebungsverfahren befinden.
Klar ist aber, dass es hier für die Träger der zukünftigen Einrichtungen einen Gestaltungsspielraum geben wird, mit dem sie die konkreten Bedarfe vor Ort abdecken können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Krankenhauses kann auf Ortsebene individuell geregelt werden. Im übertragenen Sinne können hier verschiedene Bausteine der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung, je nach Notwendigkeiten in der Region, baukastenartig kombiniert werden.
Damit müssen wir uns die Frage stellen, was die Menschen in unserer Region heute und in Zukunft tatsächlich benötigen.



Original-Definition “Level 1i” des Bundesgesundheitsministeriums

“Wie wird die wohnortnahe Versorgung sichergestellt?

Durch das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (‚Level 1i-Krankenhäuser‘) wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen sichern eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen verbinden stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah sowohl mit ambulanten als auch mit pflegerischen Leistungen. Sie erhalten dabei mehr Optionen zur ambulanten Leistungserbringung. Damit werden sie zu einer wichtigen Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Hiervon können insbesondere Krankenhäuser profitieren, deren Fortbestand auf Grund des geringen stationären Versorgungsbedarfs in der Region nicht gesichert ist. Die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen dieser Einrichtungen erfolgt über degressive krankenhausindividuelle Tagesentgelte. Die ambulanten Leistungen dieser Einrichtungen werden mit den hierfür etablierten Entgelten vergütet. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung, welche Krankenhäuser als sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt werden.”

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html