(Stand 9.6.2024)

Der Gesundheitsstandort Mainburg muss erhalten bleiben. Das “Wie” orientiert sich an den (zukünftigen) medizinischen Bedürfnissen unserer Bevölkerung, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Möglichkeiten des Landkreises.

Ursprünglich hatte ich die Hoffnung, dass der Krankenhausstandort mit seiner stationären Notaufnahme vielleicht erhalten bleiben könnte, wenngleich mir von vornherein klar war, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dies sehr schwer machen würden. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie und ein Schreiben der Führungskräfte des Krankenhauses (zum Runterladen bitte anklicken) haben mir letztendlich deutlich gemacht, dass ein solcher Weg nicht erfolgversprechend sein kann. Das Schreiben, in welchem die Führungskräfte die Situation sehr kompetent darlegen und konstruktive Vorschläge für die zukünftige Entwicklung des Krankenhauses machen, hat mich dazu veranlasst, das unmittelbare Gespräch mit den Unterzeichnern zu suchen.

Auf Grundlage der aus diesem Gespräch gewonnenen Informationen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass es nur eine erfolgversprechende Lösung für unser Krankenhaus
gibt: Die Entwicklung des Mainburger Krankenhauses zu einem Level-1i-Haus mit angeschlossenem  Versorgungszentrum. Dies ist eine herausragende Chance für die mittel- und langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung der Menschen in unserer Region.

Wichtig ist nun, dass diese Entscheidung sehr zeitnah und sehr eindeutig getroffen wird, um unmittelbar die medizinische Leistungsfähigkeit zu sichern sowie ein klares Zeichen an die Mitarbeitenden des Krankenhauses zu senden. Der Veränderungsprozess muss schnell proaktiv eingeleitet werden.

Deshalb werde ich mich mit aller Kraft für die Weiterentwicklung des Krankenhauses Mainburg zu einem Level-1i-Krankenhaus mit angeschlossenem Versorgungszentrum einsetzen und den Prozess aktiv mitgestalten.

Was ist ein Level-1i-Krankenhaus? 

“Wie wird die wohnortnahe Versorgung sichergestellt?

Durch das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (‚Level 1i-Krankenhäuser‘) wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen sichern eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen verbinden stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah sowohl mit ambulanten als auch mit pflegerischen Leistungen. Sie erhalten dabei mehr Optionen zur ambulanten Leistungserbringung. Damit werden sie zu einer wichtigen Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Hiervon können insbesondere Krankenhäuser profitieren, deren Fortbestand auf Grund des geringen stationären Versorgungsbedarfs in der Region nicht gesichert ist. Die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen dieser Einrichtungen erfolgt über degressive krankenhausindividuelle Tagesentgelte. Die ambulanten Leistungen dieser Einrichtungen werden mit den hierfür etablierten Entgelten vergütet.

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung, welche Krankenhäuser als sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt werden.


Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html