MdL Petra Högl: 267.000 Euro an Vereinspauschalen für den Landkreis Kelheim

Stärkung des Ehrenamts im Fokus – Mittel im Haushalt um 10 Millionen Euro erhöht

02.08.2024

Die Förderung des Ehrenamtes und des Sports ist Kelheims Landtagsabgeordneter Petra Högl (CSU) seit langem ein besonderes Anliegen. „Die nun vom Bayerischen Landtag um 10 Millionen Euro erhöhten Mittel des Freistaats für die Vereinspauschale und Vereinsförderung wirken sich auch vor Ort positiv aus“, berichtet Högl. 

So werden dieses Jahr über 267.000 Euro an Förderung für die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kelheim für die rund 668.000 errechneten Mitgliedereinheiten ausbezahlt. Weiter betont die Abgeordnete: „Die zahlreichen Ehrenamtlichen leisten in den Vereinen Herausragendes. Unsere Vereine sind das Herzstück unseres sozialen Gefüges und von unschätzbarer Bedeutung für unsere Kinder, Jugendlichen und die gesamte Gesellschaft. Auch daher ist das Geld hier besonders gut angelegt.“ Deshalb habe der Bayerische Landtag für die dauerhafte Stärkung der Sport- und Schützenvereine für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einen Mittelaufwuchs von jeweils 10 Millionen Euro für die sog. Vereinspauschale beschlossen. Damit stehen rund 33,7 Millionen Euro für die Vereinspauschale im Jahr 2024 als unbürokratische und flächendeckende Fördermaßnahme zur Verfügung.

 

Hintergrund

Im Zuge der Energiekrise hatte der Ministerrat auf Initiative der CSU-Fraktion in den letzten Jahren zudem eine Verdoppelung der Vereinspauschale für das Jahr 2023 beschlossen. Im Jahr 2023 lag der Wert einer Fördereinheit bei einfach 30 Cent und einmalig verdoppelt bei 60 Cent. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnte der einfache Wert somit für 2024 um 10 Cent von 30 Cent auf 40 Cent gesteigert werden. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde zudem vereinbart, die Vereinspauschale bis 2028 auf Dauer zu verdoppeln. „Da sind wir jetzt ein gutes Stück vorangekommen“, sagt Högl. Auch für 2025 wurde bei den Haushaltsberatungen eine Erhöhung um erneut 10 Millionen Euro festgehalten. Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Mitgliederzahl, wobei Kinder, Jugendliche und behinderte Vereinsmitglieder zehnfach gewichtet werden. Zudem wird auch die Anzahl von Trainern und Übungsleiter berücksichtigt.