Wie die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl (CSU) mitteilt, wurden die neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des Freistaats überarbeitet und nun um weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2027 verlängert. „Dies ist ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehren.
Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket dabei ein jährliches Volumen von mehr als 22 Millionen Euro“, berichtet Högl. Die neuen Richtlinien bringen laut Abgeordneter Högl eine Vielzahl von Verbesserungen mit sich. „Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Feuerwehrhaus-Neubau möglich. Ein wichtiger Anreiz, um Bestandsbauten weiter zu nutzen und so auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten“. Weiter führt die Abgeordnete aus, dass nun auch geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern förderfähig seien. „Damit beseitigen wir mögliche Hemmnisse und schaffen wichtige Voraussetzungen, um noch mehr Frauen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen“. Zudem würden nach Högls Ausführungen auch kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum besonders von einer neuen Regelung profitieren, indem der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses von 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben werde. „Dies ist eine besondere Unterstützung für Feuerwehren, die gerade in ländlichen Regionen eine unverzichtbare Rolle im Katastrophen- und Brandschutz innehaben“. All diese Maßnahmen seien Teil kontinuierlicher Bemühungen, den Brandschutz in Bayern zu stärken. „Mit den Neuerungen schaffen wir nicht nur die besten Voraussetzungen für die Arbeit unserer Feuerwehren, sondern senden auch ein klares Signal: Der Schutz und die Sicherheit der Menschen in Bayern stehen für uns an erster Stelle“, betont Kelheims Landtagsabgeordnete weiter.Aktiver Feuerwehrdienst soll auf 67 Jahre angehoben werden
Eine weitere wichtige Änderung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, betrifft die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst. Aktive der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern müssen ihren Dienst derzeit noch bei Erreichen des Alters von 65 Jahren beenden. Das soll sich aber bald ändern. So soll die bei 65 Jahre liegende Altersgrenze künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst werden. „Eine Anhebung von 65 auf 67 ist aktuell angestrebt, in begründeten Ausnahmefällen soll die Altersgrenze auch um bis zu drei Jahre verschoben werden können“, informiert Högl. Ebenso soll eine Verlängerung auch mehrfach möglich sein. Weiter sieht der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindliche Gesetzentwurf vor, die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten zu streichen. Auch soll es den Kommunen ermöglicht werden, bei Fehlalarmierungen durch den sogenannten „e-Call“ (automatisches Notrufsystem in Kfz) einen Kostenersatz zu verlangen.
Kostenvorteile durch zentrale Beschaffung von gleichartigen Feuerwehrfahrzeugen
Wie Högl weiter informiert, gebe es neben den neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien und den geplanten Änderungen beim Feuerwehrdienst in der CSU-Landtagsfraktion intensive Bemühungen für eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens bei gleichartigen Feuerwehrfahrzeugen. „Ziel ist es, den Kommunen in Bayern künftig auch einen alternativen, zentralisierten Beschaffungsweg anzubieten, um Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren“, führt Högl aus. Diesbezüglich steht die Abgeordnete auch regelmäßig im Austausch mit den Landkreis-Bürgermeistern sowie der Feuerwehrführung um Kreisbrandrat Nikolaus Höfler im Landkreis. Aktuell ermitteln und beschaffen die Kommunen den Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eigenständig, was oft mit der Beauftragung externer Büros verbunden ist. In anderen Bundesländern hat sich die zentrale Beschaffung über staatliche Kompetenzzentren bereits bewährt. „Wir möchten mit diesem Vorschlag nicht nur die Kosten für die Kommunen senken, sondern auch die Effizienz der Beschaffung steigern. Ein zentraler Beschaffungsweg kann beispielweise den Preis für ein Löschfahrzeug von aktuell rund 500.000 Euro auf etwa 350.000 Euro reduzieren. Dieses enorme Einsparpotenzial von bis zu 15 Millionen Euro bei 100 Fahrzeugen ist ein deutliches Argument für die Reform“, sagt Petra Högl. So soll in einem ersten Schritt die neue Beschaffungsstrategie in diesem Jahr mit einem standardisierten Fahrzeugtyp erprobt werden, in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband. Die Ergebnisse sind dann auf die Einsparpotenziale zu evaluieren. „Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann ein langfristig effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem entwickelt werden. Gleichzeitig bleibt es aber unseren Gemeinden selbst überlassen, auch weiterhin individuell auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen“, führt Högl abschließend aus.