Erfolgreicher Einsatz für den ländlichen Raum

MdL Petra Högl: „Mopedführerschein kann in Bayern ab Herbst im Einzelfall auch bereits mit 15 Jahren gemacht werden – Jugendliche müssen Voraussetzungen erfüllen"

04.08.2020

Wie die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl (CSU) mitteilt, kann der Mopedführerschein, Klasse AM, in Bayern voraussichtlich ab Herbst diesen Jahres nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden. Der Ministerrat hat hierzu kürzlich ein entsprechendes Eckpunktepapier von Innenminister Joachim Herrmann gebilligt.

„Aktuell erarbeitet das Innenministerium ein detailliertes Konzept. Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist“, sagt Högl. Gemeinsam mit dem Obermeister der Mechanik-Innung für Niederbayern und die Oberpfalz, Günter Schweiger aus Neustadt a. d. Donau, warb Högl seit Ende 2018 bei Innenminister Joachim Herrmann und Innenstaatssekretär Gerhard Eck für den „Führerschein mit 15“. „Gerade jungen Menschen in ländlichen Gebieten, in der es keine bzw. nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gibt, wird so der Zugang zu mehr Mobilität ermöglicht“, betont die Kelheimer Landtagsabgeordnete.

Für die Einzelfallprüfung wird nach den Worten Högls bedeutsam sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen. „Dies ist der richtige Weg, da nämlich nicht garantiert ist, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage ist, ein Moped verkehrssicher zu steuern“, führt Petra Högl weiter aus.

Mit der jetzt gefundenen Lösung werde man nach Högls Ansicht den unterschiedlichen Verhältnissen in den bayerischen Regionen gerecht. Auch stelle die vorgesehene Einzelfallprüfung sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Rechnung getragen werde. "Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, die notwendige Reife besitzt und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV hat, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerscheinerwerbs auch in Bayern erhalten", sagt Högl zu den Bestrebungen des Innenministeriums.

 

Hintergrund:

Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als 4 Kilowatt. Der Bund hatte mit der „3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung“ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Dabei wurden die Ergebnisse sehr unterschiedlich bewertet, weshalb der Bund von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen hat. Der Bund hat die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll.