Keine Zusatzbelastung mehr für Landwirte beim Ehrenamt als Feldgeschworene

MdL Petra Högl: „Verwendung von Zugmaschinen für Tätigkeit als Feldgeschworener endlich steuerfrei“

08.02.2019

Wie CSU-Landtagsabgeordnete Petra Högl informiert, bleiben Landwirte, die eine auf den landwirtschaftlichen Betrieb mit grünen Kennzeichen zugelassene Zugmaschine vorübergehend im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworene nutzen, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. „Auf Initiative des Bayerischen Finanz- und Heimatministers Albert Füracker hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kürzlich die Tätigkeit der Feldgeschworenen in den Katalog der zulassungsfreien Verwendungszwecke aufgenommen. 

Dadurch wird unseren Landwirten ihre wichtige ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr zusätzlich erschwert“, betont Petra Högl, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Nach bislang geltendem Recht entfiel die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, wenn Landwirte ihre begünstigten Fahrzeuge im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten als Feldgeschworene vorübergehend einsetzten. „Mit der jetzt gefundenen Regelung bleibt die Verwendung von steuerbefreiten Zugmaschinen für die Tätigkeit der Feldgeschworenen, sowie zu den dazu notwendigen An- und Abfahrten, endlich steuerfrei“, führt Abgeordnete Högl weiter aus.